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Maschinen-Atlas

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Kap. 4Landtechnik

Führerschein T: Was erlaubt er und was kostet er?

Klasse T gibt es ab 16 Jahren, bis 18 nur für Traktoren bis 40 km/h. Die amtlichen Gebühren liegen bei 223,36 Euro, der Rest hängt an der Fahrschule. Was erlaubt ist, wie die Prüfung abläuft und wann T nicht reicht.

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Grüner Traktor mit roten Felgen zieht einen grünen Anhänger über eine Landstraße zwischen abgeernteten Feldern, vorne Maispflanzen
Foto: Alexas_Fotos / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Das Wichtigste

  1. Den Führerschein T gibt es ab 16 Jahren, bis zum 18. Geburtstag nur für Zugmaschinen bis 40 km/h, danach bis 60 km/h. Prüfungen und Erteilung kosten nach Gebührenordnung zusammen 223,36 Euro.
  2. Gefahren werden darf damit nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, die Paragraf 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufzählt.

Der Führerschein T erlaubt Traktoren bis 60 km/h samt Anhänger sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h, jeweils nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke. Erwerben lässt er sich ab 16 Jahren. Theorieprüfung, praktische Prüfung und Erteilung kosten nach der Gebührenordnung zusammen 223,36 Euro, dazu kommt die Fahrschule (Stand 10/2026).

Die Regeln stehen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Was viele Seiten zum Traktorführerschein weglassen: Die Klasse hängt am Zweck der Fahrt und nicht allein am Fahrzeug. Wer mit dem Schlepper Bauschutt für eine Baufirma fährt, ist mit Klasse T nicht ausreichend ausgestattet, auch wenn das Fahrzeug dasselbe ist wie bei der Ernte.

Die folgenden Angaben fassen Verordnungstexte zusammen und ersetzen keine Auskunft im Einzelfall. Verbindlich entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort. Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist nach § 21 StVG eine Straftat. Strafbar macht sich auch der Halter, der das anordnet oder zulässt, etwa der Landwirt, der einen Aushilfsfahrer ohne passende Klasse auf seinen Traktor setzt. Dazu kommt die Versicherung: Nach § 5 KfzPflVV darf die Kfz-Haftpflicht verlangen, dass nur mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis gefahren wird. Nach einem Unfall kann sie dann Fahrer und Halter mit bis zu je 5.000 Euro in Regress nehmen.

Was darf man mit dem Führerschein T fahren?

Nach § 6 Abs. 1 FeV umfasst Klasse T Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhängern. Eine Gewichtsgrenze nennt die Verordnung für Klasse T nicht. Damit sind auch schwere Großtraktoren mit Tandemanhänger abgedeckt, solange der Zweck stimmt.

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Mediadaten

Wer T hat, darf nach § 6 Abs. 3 Nr. 11 FeV auch Fahrzeuge der Klassen AM und L führen, also etwa Roller bis 45 km/h. Die Fahrerlaubnis wird nach § 23 Abs. 1 FeV unbefristet erteilt. Eine Probezeit gibt es nicht, § 32 FeV nimmt die Klassen AM, L und T ausdrücklich aus. Kommt später der Pkw-Führerschein dazu, läuft für Klasse B dann die übliche Probezeit.

Klasse L, T, B oder CE im Vergleich

Die Frage „Welchen Führerschein für den Traktor?“ hängt an Tempo, Alter und vorhandenen Klassen. Die Übersicht fasst die Regeln aus § 6 und § 10 FeV zusammen.

KlasseTraktor soloMit AnhängerMindestalterPrüfung
Lbis 40 km/hnur bis 25 km/h gefahren16 Jahrenur Theorie
T unter 18bis 40 km/hbis 40 km/h16 JahreTheorie und Praxis
T ab 18bis 60 km/hbis 60 km/h18 JahreTheorie und Praxis
BL enthalten: bis 40 km/hL enthalten: bis 25 km/h17 bis 18 JahreTheorie und Praxis
CET enthalten: bis 60 km/hT enthalten: bis 60 km/h18 bis 21 JahreTheorie und Praxis

Die Grenze von 40 km/h für unter 18-Jährige steht in § 6 Abs. 2 FeV und betrifft die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Traktors. Ein 50-km/h-Schlepper ist für einen 17-Jährigen also tabu, auch wenn er auf dem Feldweg langsamer fährt. Mit Klasse B ist nach § 6 Abs. 3 Nr. 4 FeV automatisch L enthalten, mit CE nach Nr. 6 automatisch T.

Welche Fahrten zählen als land- oder forstwirtschaftlich?

§ 6 Abs. 5 FeV zählt auf, was unter die Klassen T und L fällt. Dazu gehören der Betrieb von Landwirtschaft, Forst, Wein-, Garten- und Obstbau, Tierhaltung, Imkerei und Jagd, außerdem Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege, Nachbarschaftshilfe von Landwirten, Lohnunternehmen, Werkstattfahrten mit solchen Fahrzeugen und der Winterdienst. Der Praxis-Check zeigt typische Grenzfälle.

EinsatzKlasse T reicht?Grundlage
Getreide vom Feld zum Hof fahrenja§ 6 Abs. 5 Nr. 1 FeV
Lohnunternehmer bei der Maisernteja§ 6 Abs. 5 Nr. 4 FeV
Landwirt hilft dem Nachbarhof beim Silierenja§ 6 Abs. 5 Nr. 3 FeV
Bauhof räumt Schnee mit dem Traktorja§ 6 Abs. 5 Nr. 7 FeV
Friedhofs- oder Parkpflegeja§ 6 Abs. 5 Nr. 2 FeV
Probefahrt einer Landmaschinenwerkstattja§ 6 Abs. 5 Nr. 6 FeV
Erdaushub für eine Baustelle fahrenneinnicht in § 6 Abs. 5 FeV genannt
Oldtimer-Traktor auf privater Ausfahrtneinnicht in § 6 Abs. 5 FeV genannt

Fällt eine Fahrt nicht unter die Liste, gilt die normale Einteilung nach zulässiger Gesamtmasse. Ein Traktor bis 3.500 kg ist dann ein Fall für Klasse B, darüber für C1 bis 7.500 kg und für C oberhalb davon, mit schwerem Anhänger jeweils die E-Klasse (§ 6 Abs. 1 FeV). Wer Transporte für Baufirmen fährt, braucht deshalb in aller Regel den Lkw-Führerschein.

Voraussetzungen und Ablauf

Den Antrag nimmt die Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts an. Die Stadt Nürnberg nennt als frühesten Zeitpunkt sechs Monate vor dem 16. Geburtstag. Die praktische Prüfung darf nach § 17 Abs. 1 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters stattfinden. Diese Schritte gehören dazu:

  1. Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle machen, Pflicht nach § 12 Abs. 2 FeV. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nach § 12 Abs. 7 FeV nicht älter als zwei Jahre sein.
  2. Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten besuchen (§ 19 FeV). Wer schon einen Führerschein hat, braucht keinen neuen Nachweis.
  3. Bei einer Fahrschule anmelden und den Antrag mit Ausweis und biometrischem Foto bei der Behörde stellen.
  4. Theorieunterricht absolvieren: zwölf Doppelstunden Grundstoff, mit vorhandenem Führerschein sechs, dazu sechs Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse T (§ 4 Abs. 3 und Anlagen 2.7 und 2.8 FahrschAusbO).
  5. Theorieprüfung ablegen, danach Fahrstunden und praktische Prüfung.

Pflicht-Sonderfahrten wie Autobahn- oder Nachtfahrten beim Pkw schreibt die Fahrschüler-Ausbildungsordnung für Klasse T nicht vor, Anlage 4 nennt die Klasse nicht. Vorgeschrieben ist eine Unterweisung in der Erkennung technischer Mängel am Fahrzeug (§ 5 Abs. 5). Bei Ausbildungsfahrten auf öffentlichen Straßen ist nach § 5 Abs. 9 eine Funkanlage zwischen Fahrlehrer und Schüler vorgeschrieben.

So läuft die Prüfung ab

Die Theorieprüfung beim Ersterwerb hat nach Anlage 7 FeV 30 Fragen mit zusammen 110 Punkten, erlaubt sind 10 Fehlerpunkte. Wer schon eine Klasse besitzt, bekommt 20 Fragen mit 72 Punkten und darf 6 Fehlerpunkte haben. Zwei falsche Fragen mit fünf Punkten bedeuten in beiden Fällen: durchgefallen.

Die praktische Prüfung dauert für Klasse T insgesamt 70 Minuten, davon mindestens 35 Minuten reine Fahrzeit. Dazu kommen eine Abfahrtkontrolle, das Ankuppeln und Abkuppeln des Anhängers und als Grundfahraufgabe das gerade Rückwärtsfahren. Das Prüfungsfahrzeug stellt der Bewerber nach § 17 Abs. 1 FeV, meist über die Fahrschule. Anlage 7 schreibt dafür vor:

  • Traktor und Gespann müssen bauartbedingt schneller als 32 km/h sein.
  • Der Anhänger braucht eine Zweileitungs-Bremsanlage und eine geschlossene Ladefläche.
  • Ein Starrdeichselanhänger muss mindestens 4,5 m lang sein, das ganze Gespann mindestens 7,5 m.

Auf Höfen mit eigenem Traktor lohnt die Frage an die Fahrschule, ob das eigene Gespann diese Vorgaben erfüllt und genutzt werden kann. Das spart Mietkosten.

Was kostet der Führerschein T?

Fest stehen nur die amtlichen Gebühren aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Für die Theorieprüfung fallen 11,10 Euro plus 9,90 Euro für die Prüfung am PC an, also 21,00 Euro netto oder 24,99 Euro mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Die praktische Prüfung Klasse T kostet nach Nr. 402.9 netto 136,70 Euro, mit Umsatzsteuer 162,67 Euro. Die Behörde berechnet für die Ersterteilung nach Nr. 202.1 35,70 Euro, dazu kommen je nach Kreis Auslagen etwa für den Versand.

Die Fahrschule legt ihre Preise nach § 32 FahrlG selbst fest und muss sie in den Geschäftsräumen aushängen. Deshalb rechnet das folgende Beispiel mit Annahmen und nicht mit Marktdaten. Die Annahmen lassen sich durch den Preisaushang der eigenen Fahrschule ersetzen.

PositionOhne FührerscheinMit Klasse B
Grundbetrag Fahrschule (Annahme)400,00 €300,00 €
Fahrstunden à 80 € (Annahme)10 × 80 € = 800,00 €6 × 80 € = 480,00 €
Vorstellung praktische Prüfung (Annahme)150,00 €150,00 €
Theorieprüfung (GebOSt)24,99 €24,99 €
Praktische Prüfung (GebOSt)162,67 €162,67 €
Erteilung Behörde (GebOSt)35,70 €35,70 €
Summe1.573,36 €1.153,36 €

Rechenweg für die erste Spalte: 400 + 800 + 150 + 24,99 + 162,67 + 35,70 = 1.573,36 Euro. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passfoto und Lernmaterial kommen hinzu, sofern die Fahrschule sie nicht einschließt. Der größte Hebel sind die Fahrstunden. Wer auf dem Hof schon Traktor gefahren ist, kommt oft mit weniger aus, und jede gesparte Stunde senkt die Summe um den vollen Stundenpreis.

Alter Führerschein Klasse 3: Gibt es T dazu?

Wer die alte Klasse 3 vor dem 1. Januar 1999 erworben hat, bekommt beim Umtausch unter anderem die Klassen B, BE, C1, C1E und L. Klasse T gibt es nach Anlage 3 FeV nur auf Antrag und nur für Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind. Die Stadt Nürnberg verlangt dafür einen Tätigkeitsnachweis, den in der Regel der Bauernverband oder das Amt für Landwirtschaft ausstellt. Eine Prüfung ist dann nicht nötig. Die alte Klasse 2 enthält T in der Regel bereits.

Häufige Fragen

Darf man mit dem Führerschein T einen Lkw fahren?

Nein. Klasse T gilt nur für Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz. Ein Lkw über 3.500 kg verlangt C1 oder C.

Darf man einen 25-km/h-Traktor ohne Führerschein fahren?

Nein. Fahrerlaubnisfrei sind nach § 4 Abs. 1 FeV nur land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 6 km/h und einachsige Maschinen, die zu Fuß an Holmen geführt werden. Für einen 25-km/h-Schlepper im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz reicht Klasse L, die in Klasse B enthalten ist.

Kann man mit 14 schon den Traktorführerschein machen?

Nein. Das Mindestalter für L und T liegt nach § 10 FeV bei 16 Jahren. Fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge darf man nach § 10 Abs. 3 FeV ab 15 Jahren führen.

Gilt der Führerschein T im Ausland?

Nur eingeschränkt. Der Kreis Ostholstein weist darauf hin, dass T eine nationale Klasse ist. Vor Fahrten im Ausland, etwa bei Erntehilfe jenseits der Grenze, sollte die Rechtslage im jeweiligen Land geklärt werden.

Fazit

Für land- und forstwirtschaftliche Traktoren bis 40 km/h, mit Anhänger gefahren bis 25 km/h, genügt Klasse L, die mit dem Pkw-Führerschein ohnehin vorhanden ist. Wer schnellere Schlepper fährt oder mit Anhänger schneller als 25 km/h unterwegs ist, braucht Klasse T, ab 16 Jahren möglich, mit voller 60-km/h-Berechtigung ab 18. Rund 223 Euro sind amtliche Gebühren, der Rest hängt fast nur an der Zahl der Fahrstunden. Vor dem Kauf eines schnellen Traktors für Bau- oder Privatfahrten lohnt der Blick in § 6 Abs. 5 FeV, denn außerhalb der Land- und Forstwirtschaft hilft Klasse T nicht.

Quellen

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